Bilddatenbanken: Nutzungsrechte und Weitergabe an Dritte
Die Fachpresselandschaft ist in den letzten Jahren deutlich „bunter“ geworden. Mit kreativen Aufmacherbildern lenken Redakteure die Aufmerksamkeit des Lesers auf Fachartikel. Auch Unternehmen nutzen zunehmend Bilddatenbanken für die Bebilderung ihrer Fachartikel. Dabei gibt es aber Probleme …
Es kommt immer mal wieder vor, dass Redakteure uns ihr Leid klagen, oder sogar wie in diesem Fall über unsere „Tipps für die Pressearbeit“ um Aufklärung bitten. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach.
Produktfoto vor gekauftem Hintergrund
Nur ein Produkt abzubilden, ist oft langweilig. Gut, wenn man es zum Größenvergleich einen interessanten Gegenstand daneben stellt oder im Einsatz fotografieren kann, wenn auf dem Bild Funken fliegen oder dergleichen. Leider ist das nicht immer möglich. Eine anderer Ansatz ist dann eine Fotomontage mit dem Produkt im Vorder- und z.B. einem Foto einer typischen Anwendung im Hintergrund. Oft stammen diese Hintergrundbilder aus Bilddatenbanken. Firmen haben diese Bilder gekauft und nutzen sie nun.
Hier kommt die Tücke: Nicht bei allen Datenbanken sind die Lizenzrechte so, dass man die Bilder für alle Zwecke verwenden darf. Viele untersagen zum Beispiel die Weitergabe an Dritte, wie man es eben bei der Pressearbeit tut.
Hier sollten Sie also genau hinschauen, wenn sie eine solche Fotomontage machen. Dürfen Sie das Bild wirklich an Dritte, also die Redaktion zur Veröffentlichung weiter geben? Wenn nein, müssen Redakteure nämlich das Bildrecht nochmals erwerben. Für große Verlage ist das oft kein Problem, die haben ohnehin Abos für gängige Bilddatenbanken. Kleineren Redaktionen verursachen Sie dadurch allerdings zusätzliche Kosten und Arbeit. Wichtig ist auf jeden Fall die Quellenangabe, damit für den Redakteur ersichtlich ist, wenn Sie gekaufte Bilder einsetzen.
Titelbild: zapp2photo / Fotolia